| Belgien |
tierärztliche Bescheinigung der
Tollwutimpfung; Impfung muß mind. 1 Monat vor Einreise erfolgen; Bescheinigung behält 3
Monate ihre Gültigkeit; |
| Bosnien-Herzegowina |
gleiche Bestimmungen wie
Bundesrepublik Jugoslawien |
| Bulgarien |
Int. Impfpass mit
Tollwutimpfbescheinigung u. amtstierärztliches Gesundheitszeugnis; Gesundheitszeugnis
darf bei Einreise nicht älter als 10 Tage sein; Tollwutimpfung muß mind. 1 Monat
zurückliegen u. darf höchstens 1 Jahr vor der Einreise erfolgt sein. |
| Dänemark |
Tierärztliches
Tollwutimpfzeugnis erfoderlich (siehe Int. Impfpass) aus dem hervorgeht, daß das Tier
mind. 30 Tage u. höchstens 12 Monate vor Einreise gegen Tollut geimpft worden ist; sind
keine 30 Tage vergangen (z.B. bei Kitten), dann ist eine Gesundheitsbescheinigung vom
Tierarzt erforderlich, welche höchstens 10 Tage alt sein darf. |
| Estland |
Tollwutimpfungm, mind. 30 Tage,
höchstens jedoch 12 Monate alt u. amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in englischer,
russischer oder estischer Sprache erforderlich; Beides muß im int. Impfpass eingetragen
sein. Mindestalter: 10 Wochen |
| Finnland |
Tierärztliche Impfbescheinigung
gegen Tollwut erforderlich (deutsch, englisch oder finnisch); Impfung darf höchsten 12
Mon. alt sein u. muß mind. 30 Tage vor Einreise erfolgen;Die Einreise aus EU-Ländern
kann dagegen auch unmittelbar nach der Impfung erfolgen. |
| Frankreich |
Bei Katzen die älter als 3
Monate sind ist eine gültige Tollwutimpfung ausreichend; Bei Erstimpfung muß die Impfung
mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgen; Anerkannt wir ein einjähriger Impfschutz; Die
Katzen müssen gut identifizierbar sein (Tätowierung, Chip);Die Einreise von mehr als
drei Katzen ist nur mittels einer Sondergenehmigung des "Ministere de l'Agriculture,
Paris" möglich. |
| Griechenland |
Int. Impfpass mit
Tollwutimpfbescheinigung oder amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erfolderlich; Die
Impfung darf nicht länger als 6 Monate vor der Einreise zurückliegen u. muß mind. 15
Tage vor der Einreise erfolgt sein. Beide Bescheinigungen müssen im Int. Impfpass
eingetragen sein |
| Großbritannien |
es gelten bald neue
Einreisebestimmungen (Änderung des Quarantänegesetzes); Einzelheiten bitte beim
britischen Konsulat erfragen; |
| Irland |
Quarantänebestimmungen;
Einzelheiten bitte beim Konsulat erfragen |
| Italien |
Tierärztliches Gesundheits- u.
Impfzeugnis ist ausreichend; anerkannt wird für die Tollwutimpfung ein 11 monatiger
Impfschutz; die Impfung muß mind. 20 Tage vor Einreise erfolgen; Das Gesundheitszeugnis
hat eine Gültigkeit von 30 Tagen; |
| Jugoslawien |
Tierärztliches Gesundheits- u.
Impfzeugnis ist ausreichend; Annerkannt wird für die Tollwutimpfung ein 6 monatiger
Impfschutz; die Impfung muß mind. 15 Tage vor Einreise erfolgen; |
| Kroatien |
Tierärztliches Gesundheits- u.
Impfzeugnis ist ausreichend; Tollwutimpfung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen
u. muß mind. 15 Tage vor Einreise erfolgt sein; Beide Bescheinigungen müssen im Int.
Impfpasse eingetragen werden |
| Luxemburg |
Tierärztliche Bescheinigung der
Tollwutimpfung erforderlich; Die Impfung muß mind. 30 Tage vor Einreise erfolgen u. darf
nicht länger als ein Jahr zurückliegen; bei Katzen unter 3 Mon. ist eine Impfung nicht
obligatorisch |
| Mexiko |
Tierärztliches Gesundheits- u.
Impfzeugnis ist ausreichend; das Gesundheitszeugnis sollte nicht älter als eine Woche
sein |
| Niederlande |
Tierärztliche Bescheinigung der
Tollwutimpfung erforderlich; die Impfung muß mind. 30 Tage vor Einreise erfolgen;
Gültigkeitsdauer der Tollwutimpfung beträgt ein Jahr |
| Norwegen |
Gesundheitsbescheinigung und
Impfbescheinigung eines Tierarztes erforderlich - auf einem extra dafür vorgesehen
Formular, erhältlich bei der staatlichen Norw. Tiergesundheitsverwaltung; Der Tierarzt
muß bestätigen, daß die Katze frei von ansteckenden Krankheiten ist und das eine
Behandlung gegen Bandwürmer durchgeführt worden ist; für die Tollwut gelten die
schwedischen Vorschriften (siehe Schweden); |
| Österreich |
Tierärztliches Tollwutzeugnis
erforderlich; Es muß Name u. Anschrift des Tierhalters, eine Beschreibung des Tieres nach
Rasse, Geschlecht, Alter und Farbe enthalten; Die Tollwutimpfung muß mindesten 30 Tage
alt sein, darf aber länger als ein Jahr zurückliegen; Aus dem Zeugnis muß u.a. der Name
des Impfstoffes, des Impfstoffherstellers sowie die Chargenbezeichnung hervorgehen; |
| Polen |
Int. Impfpass mit
Tollwutimpfbescheinigung und amstierärztlichem Gesundheitszeugnis erforderlich; die
Impfung muß mind. 21 Tage zurückliegen und darf höchstens 12 Monate alt sein.
Gesundheitszeugnis sollte möglichst kurz vor Reiseantritt ausgestellt werden. |
| Portugal |
Amtstierärztliches Gesundheits-
u. Impfzeugnis erforderlich; Tollwutimpfung muß mind. 30 Tage vor Einreise erfolgen,
anerkannt wir ein einjähriger Impfschutz; Gesundheitszeugnis soll unmittelbar vor
Reiseantritt erfolgen; |
| Rumänien |
Tierärztliches
Gesundheitszeugnis nicht älter als 10 Tage und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich; die
Tollwutimpfungmuß mind. 1 Monat zurückliegen; Gültigkeitsdauer beträgt 6 Monate |
| Russland |
Amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis nicht älter als 10 Tage |
| Schweden |
|
| Schweiz |
tierärztliches
Tollwutimpfzeugnis; anerkannt wird ein einjähriger Impfschutz; der Impftierarzt muß mit
seiner Unterschrift im Impfpass bescheinigen, daß das Tier vor der Impfung klinisch
gesund war;Impfung muß mind. 30 Tage vor Einreise erfolgen; |
| Slowakische Republik |
für einen Aufenthalt bis zu 1
Monat sind die im Int. Impfpass eingetragene Tollwutimpfung, sowie die Impfung gegen
Panleukopenie ausreichend. Liegen diese Impfungen nicht vor, dann benötigt man
stattdessen ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, das bei Einreise nicht älter als
3 Tage sein darf; für einen längeren Aufenthalt benötigt man eine Einfuhrbewilligung
des staatlichen Veterinäramtes. |
| Slowenien |
Int. Impfpass mit
tierärztlichem Gesundheitszeugnis u. Tollwutimpfbescheinigung; die Impfung darf nicht
länger als ein Jahr zurückliegen u. muß bei Einreise mind. 15 Tage alt sein; |
| Spanien |
tierärztliches
Gesundheitszeugnis (nicht älter als 14 Tage vor Einreise) u. int. Impfpass mit
Tollwutimpfbescheinigung erforderlich;die Tollwutimpfung muß mind., 30 Tage alt u.
darf nicht länger als ein Jahr alt sein |
| Südafrika |
Man benötigt eine
Einfuhrgenehmigung der Repubilk Südafrika (nähere Auskunft über das Konsulat) mit einer
Registrierungsnummer;Tollwutimpfbescheinigung und Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt;
Vordruck für das Gesundheitszeugnis bekommt man mit der Einfuhrgenehmigung von den
zuständigen südafrikanischen Behörden; bei ordnunsgemäßer Einfuhr keine Quarantäne |
| Tschechische Republik |
siehe "Slowakische
Republik" |
| Türkei |
Int.Impfpass mit
Tollwutimpfbescheinigung u. amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis; Imfpbescheinigung muß
mind. 14 Tage alt u. darf höchstens ein Jahr alt sein; das amtstierärztliche
Gesundheitszeugnis darf nicht früher als 2 Tage vor Reisebeginn ausgestellt werden |
| Ukraine |
Tollwutschutzimpfung und
amtstierärztliches Gesundheitszeugnis; Impfung muß mind. 30 Tage vor Einreise erfolgen
u. darf höchstens ein Jahr zurückliegen; Beide Bescheinigungen müssen in einen int.
Impfpass eingetragen sein |
| Ungarn |
amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis nicht älter als 8 Tage und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich;
Impfung muß mind. 1 Monat alt sein, darf aber für die Wiedereinreise nach Deutschland
nicht länger als ein Jahr zurückliegen; |