Land Papiere, Impfungen und Besonderheiten
Belgien tierärztliche Bescheinigung der Tollwutimpfung; Impfung muß mind. 1 Monat vor Einreise erfolgen; Bescheinigung behält 3 Monate ihre Gültigkeit;
Bosnien-Herzegowina gleiche Bestimmungen wie Bundesrepublik Jugoslawien
Bulgarien Int. Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung u. amtstierärztliches Gesundheitszeugnis; Gesundheitszeugnis darf bei Einreise nicht älter als 10 Tage sein; Tollwutimpfung muß mind. 1 Monat zurückliegen u. darf höchstens 1 Jahr vor der Einreise erfolgt sein.
Dänemark Tierärztliches Tollwutimpfzeugnis erfoderlich (siehe Int. Impfpass) aus dem hervorgeht, daß das Tier mind. 30 Tage u. höchstens 12 Monate vor Einreise gegen Tollut geimpft worden ist; sind keine 30 Tage vergangen (z.B. bei Kitten), dann ist eine Gesundheitsbescheinigung vom Tierarzt erforderlich, welche höchstens 10 Tage alt sein darf.
Estland Tollwutimpfungm, mind. 30 Tage, höchstens jedoch 12 Monate alt u. amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in englischer, russischer oder estischer Sprache erforderlich; Beides muß im int. Impfpass eingetragen sein. Mindestalter: 10 Wochen
Finnland Tierärztliche Impfbescheinigung gegen Tollwut erforderlich (deutsch, englisch oder finnisch); Impfung darf höchsten 12 Mon. alt sein u. muß mind. 30 Tage vor Einreise erfolgen;Die Einreise aus EU-Ländern kann dagegen auch unmittelbar nach der Impfung erfolgen.
Frankreich Bei Katzen die älter als 3 Monate sind ist eine gültige Tollwutimpfung ausreichend; Bei Erstimpfung muß die Impfung mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgen; Anerkannt wir ein einjähriger Impfschutz; Die Katzen müssen gut identifizierbar sein (Tätowierung, Chip);Die Einreise von mehr als drei Katzen ist nur mittels einer Sondergenehmigung des "Ministere de l'Agriculture, Paris" möglich.
Griechenland Int. Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung oder amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erfolderlich; Die Impfung darf nicht länger als 6 Monate vor der Einreise zurückliegen u. muß mind. 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Beide Bescheinigungen müssen im Int. Impfpass eingetragen sein
Großbritannien es gelten bald neue Einreisebestimmungen (Änderung des Quarantänegesetzes); Einzelheiten bitte beim britischen Konsulat erfragen;
Irland Quarantänebestimmungen; Einzelheiten bitte beim Konsulat erfragen
Italien Tierärztliches Gesundheits- u. Impfzeugnis ist ausreichend; anerkannt wird für die Tollwutimpfung ein 11 monatiger Impfschutz; die Impfung muß mind. 20 Tage vor Einreise erfolgen; Das Gesundheitszeugnis hat eine Gültigkeit von 30 Tagen;
Jugoslawien Tierärztliches Gesundheits- u. Impfzeugnis ist ausreichend; Annerkannt wird für die Tollwutimpfung ein 6 monatiger Impfschutz; die Impfung muß mind. 15 Tage vor Einreise erfolgen;
Kroatien Tierärztliches Gesundheits- u. Impfzeugnis ist ausreichend; Tollwutimpfung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen u. muß mind. 15 Tage vor Einreise erfolgt sein; Beide Bescheinigungen müssen im Int. Impfpasse eingetragen werden
Luxemburg Tierärztliche Bescheinigung der Tollwutimpfung erforderlich; Die Impfung muß mind. 30 Tage vor Einreise erfolgen u. darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen; bei Katzen unter 3 Mon. ist eine Impfung nicht obligatorisch
Mexiko Tierärztliches Gesundheits- u. Impfzeugnis ist ausreichend; das Gesundheitszeugnis sollte nicht älter als eine Woche sein
Niederlande Tierärztliche Bescheinigung der Tollwutimpfung erforderlich; die Impfung muß mind. 30 Tage vor Einreise erfolgen; Gültigkeitsdauer der Tollwutimpfung beträgt ein Jahr
Norwegen Gesundheitsbescheinigung und Impfbescheinigung eines Tierarztes erforderlich - auf einem extra dafür vorgesehen Formular, erhältlich bei der staatlichen Norw. Tiergesundheitsverwaltung; Der Tierarzt muß bestätigen, daß die Katze frei von ansteckenden Krankheiten ist und das eine Behandlung gegen Bandwürmer durchgeführt worden ist; für die Tollwut gelten die schwedischen Vorschriften (siehe Schweden);
Österreich Tierärztliches Tollwutzeugnis erforderlich; Es muß Name u. Anschrift des Tierhalters, eine Beschreibung des Tieres nach Rasse, Geschlecht, Alter und Farbe enthalten; Die Tollwutimpfung muß mindesten 30 Tage alt sein, darf aber länger als ein Jahr zurückliegen; Aus dem Zeugnis muß u.a. der Name des Impfstoffes, des Impfstoffherstellers sowie die Chargenbezeichnung hervorgehen;
Polen Int. Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amstierärztlichem Gesundheitszeugnis erforderlich; die Impfung muß mind. 21 Tage zurückliegen und darf höchstens 12 Monate alt sein. Gesundheitszeugnis sollte möglichst kurz vor Reiseantritt ausgestellt werden.
Portugal Amtstierärztliches Gesundheits- u. Impfzeugnis erforderlich; Tollwutimpfung muß mind. 30 Tage vor Einreise erfolgen, anerkannt wir ein einjähriger Impfschutz; Gesundheitszeugnis soll unmittelbar vor Reiseantritt erfolgen;
Rumänien Tierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 10 Tage und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich; die Tollwutimpfungmuß mind. 1 Monat zurückliegen; Gültigkeitsdauer beträgt 6 Monate
Russland Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 10 Tage
Schweden
Schweiz tierärztliches Tollwutimpfzeugnis; anerkannt wird ein einjähriger Impfschutz; der Impftierarzt muß mit seiner Unterschrift im Impfpass bescheinigen, daß das Tier vor der Impfung klinisch gesund war;Impfung muß mind. 30 Tage vor Einreise erfolgen;
Slowakische Republik für einen Aufenthalt bis zu 1 Monat sind die im Int. Impfpass eingetragene Tollwutimpfung, sowie die Impfung gegen Panleukopenie ausreichend. Liegen diese Impfungen nicht vor, dann benötigt man stattdessen ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, das bei Einreise nicht älter als 3 Tage sein darf; für einen längeren Aufenthalt benötigt man eine Einfuhrbewilligung des staatlichen Veterinäramtes.
Slowenien Int. Impfpass mit tierärztlichem Gesundheitszeugnis u. Tollwutimpfbescheinigung; die Impfung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen u. muß bei Einreise mind. 15 Tage alt sein;
Spanien tierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 14 Tage vor Einreise) u. int. Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung erforderlich;die Tollwutimpfung muß mind., 30 Tage alt  u. darf nicht länger als ein Jahr alt sein
Südafrika Man benötigt eine Einfuhrgenehmigung der Repubilk Südafrika (nähere Auskunft über das Konsulat) mit einer Registrierungsnummer;Tollwutimpfbescheinigung und Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt; Vordruck für das Gesundheitszeugnis bekommt man mit der Einfuhrgenehmigung von den zuständigen südafrikanischen Behörden; bei ordnunsgemäßer Einfuhr keine Quarantäne
Tschechische Republik siehe "Slowakische Republik"
Türkei Int.Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung u. amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis; Imfpbescheinigung muß mind. 14 Tage alt u. darf höchstens ein Jahr alt sein; das amtstierärztliche Gesundheitszeugnis darf nicht früher als 2 Tage vor Reisebeginn ausgestellt werden
Ukraine Tollwutschutzimpfung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis; Impfung muß mind. 30 Tage vor Einreise erfolgen u. darf höchstens ein Jahr zurückliegen; Beide Bescheinigungen müssen in einen int. Impfpass eingetragen sein
Ungarn amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 8 Tage und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich; Impfung muß mind. 1 Monat alt sein, darf aber für die Wiedereinreise nach Deutschland nicht länger als ein Jahr zurückliegen;
alle Angaben ohne Gewähr, © 1999 Nicole Heitbrink, Quellen: Angaben der zuständigen Konsulate; Hoechst Roussel Vet Vertriebs GmbH